Definitionen Öffentliches Recht 1. Examen Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 14.95 EUR





Grundgesetz & BVerfGG

Definition "Tatsache" (Art. 5 I 1 Hs. 1 GG)

  • Tatsachen sind Angaben, die einen Sachverhalt objektiv wiedergeben und dem Beweis zugänglich sind.