Definitionen Zivilrecht 2025 Karteikarten
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Deliktsrecht

Eigentumsverletzung [§ 823 I]

Jede Einwirkung auf eine –> Sache, die den Eigentümer daran hindert, mit ihr seinem Wunsch entsprechend zu verfahren. Zu den Eigentumsverletzungen zählen Substanzverletzungen, Vorenthaltung oder Entzug der Sachherrschaft, Gebrauchsbeeinträchtigungen, Veränderungen der rechtlichen Zuordnung sowie Immissionen (Abzugrenzen von der –> Eigentumsbeeinträchtigung).

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