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08 - Vollzug des Unionsrechts

Zwischen welchen Vollzugsarten unterscheidet das Unionsrecht?

Die Verträge unterscheiden zwischen dem Vollzug durch Organe der Union (sog. unionsunmittelbarer oder direkter Vollzug) und dem Vollzug durch Institutionen der Mitgliedstaaten (sog. Vollzug durch die Mitgliedstaaten oder indirekter Vollzug). Da es grundsätzlich zu keiner Verbindung der Verwaltungsträger kommt, liegt dem Vollzug des Unionsrechts das Trennungsprinzip zugrunde.