Europarecht 2025 Karteikarten
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10 - Grundfreiheiten

Auf einen Rechtfertigungsgrund aus Art. 36 S. 1 AEUV gestützte Maßnahme eines Mitgliedstaates ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie...

  • ... den Wesensgehalt der Warenverkehrsfreiheit nicht beeinträchtigt.
  • ... den gemeinsamen Binnenmarkt nicht übermäßig stört.
  • ... sich als verhältnismäßige Konkretisierung des Rechtfertigungsgrundes erweist.
Ist ein Rechtfertigungsgrund aus Art. 36 S. 1 AEUV einschlägig, führt dies nicht automatisch zu einer Rechtfertigung der jeweiligen Beschränkung. Die Maßnahme muss sich überdies als verhältnismäßig erweisen. Dieses Erfordernis leitet der EuGH aus Art. 36 S. 2 AEUV ab.