RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Führen Gebühren für Jahreskontoauszüge bei einem Darlehensvertrag zu einer Entgeltlichkeit i.S.d. § 491 Abs. 2 BGB?

Nein. Unter Entgelt ist jede Art von Gegenleistung des Verbrauchers für das eingeräumte Kapitalnutzungsrecht zu verstehen. Darunter fallen zunächst Zinsen und andere laufzeitabhängige Kosten. Auch ein Disagio oder Damnum stellt im Zweifel ein Entgelt für die Kapitalnutzung dar. Die Gebühr für Jahreskontoauszüge ist zwar laufzeitabhängig ausgestaltet. Jedoch handelt es sich nicht um ein zinsähnliches Entgelt für das eingeräumte Kapitalnutzungsrecht, sondern um die Gegenleistung für die Zusendung eines Jahreskontoauszuges als zusätzliche Leistung. (RÜ 11/2024, S. 604)