RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wovor soll das Widerrufsrecht aus § 312c Abs. 1 BGB (Fernabsatzvertrag) schützen?

Das Widerrufsrecht will der Gefahr von Fehlentscheidungen begegnen. Denn für Fernabsatzverträge ist typisch, dass Anbieter und Verbraucher sich nicht physisch begegnen und der Verbraucher die vom Unternehmer angebotene Ware in der Regel nicht vor Vertragsschluss in Augenschein nehmen kann. (RÜ 12/2024, S. 667)