RÜ Check Wiederholungsfragen 2024 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Ist für den Ersatz des Erwerbsschadens eine objektive Arbeitsunfähigkeit erforderlich?

Für einen Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalles ist es nicht zwingend erforderlich, dass objektiv eine verletzungsbedingte Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorgelegen hat. Ein Anspruch kommt auch dann in Betracht, wenn der Geschädigte aufgrund der ärztlichen Beratung von einer solchen Einschränkung ausgehen musste. Der Geschädigte kann einen adäquat kausal unfallbedingten und nach § 842 BGB, § 11 StVG zu ersetzenden Verdienstausfallschaden erleiden, wenn er berechtigterweise auf die ihm ärztlicherseits bescheinigte Arbeitsunfähigkeit vertraut und deshalb nicht zur Arbeit geht.     
(RÜ 12/2024, S. 678)