Arbeitsrecht 2025 Karteikarten
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Begründung und Durchführung des Arbeitsverhältnisses

Stellt § 615 BGB eine eigenständige Anspruchsgrundlage dar?

  • Ja, § 615 BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage.

  • Nein, § 615 BGB ist eine anspruchserhaltende Norm.

§ 615 BGB gewährt dem AN keinen eigenen Anspruch, sondern hält den ursprünglichen Vergütungsanspruch aufrecht. Er durchbricht die Rechtsfolge des § 326 Abs. 1 BGB und ist Spezialregelung zu § 326 Abs. 2 BGB.