Arbeitsrecht 2025 Karteikarten
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Wann ist eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht möglich?

  • Gar nicht, nur die Parteien können das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung etc. beenden.

  • Auf Antrag einer Partei kann das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen auflösen.

§ 9 KSchG regelt die Möglichkeit einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch das Arbeitsgericht, wenn zwar das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung aufgelöst ist, jedoch dem AN die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten ist.

In Bezug auf die Unzumutbarkeitsprüfung sind jedoch an den Auflösungsantrag des AN geringere Anforderungen zu stellen als i.R.e. außerordentlichen Kündigung, denn i.R.d. § 626 BGB geht es lediglich um die Frage der Zumutbarkeit einer Vertragsfortsetzung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, während hier eine dauerhafte Vertragsfortsetzung zu beurteilen ist.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Entscheidung über den Auflösungsantrag.

Auf Antrag des AG kann es das Arbeitsverhältnis auflösen, wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen AG und AN nicht erwarten lassen, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG.