Grundrechte 2025 Karteikarten
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02 - Technik der Grundrechtsprüfung (Freiheitsrechte)

Gibt es auch ungeschriebene Begrenzungen des Schutzbereichs von Grundrechten?

Ja! Derartige ungeschriebene Begrenzungen werden z.B. angenommen bei:
  • Art. 12 Abs. 1 GG: kein Schutz von schlechthin gemeinschädlichen Tätigkeiten
  • Art. 5 Abs. 1 S. 1 Fall 1 GG: kein Schutz von erwiesen oder bewusst unwahren Tatsachenbehauptungen (z.B. "Auschwitz-Lüge")
  • Art. 5 Abs. 3 S. 1 Fall 1 GG: kein Schutz für Betätigungen, die das Eigentum Dritter beeinträchtigen