Grundrechte 2025 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 6.99 EUR





16 - Brief-/Post-/Fernmeldegeheimnis, Art. 10 GG

Welchen Schutz gewährleistet das Postgeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG?

Das Postgeheimnis schützt alle der Post übergebenen Sendungen vor dem Zugriff aller Staatsgewalten. Während die Deutsche Bundespost früher öffentlich-rechtlich organisiert war, sind die Post-Nachfolgeunternehmen jedoch heute privatisiert, sodass eine unmittelbare Grundrechtsbindung nicht besteht. Gleichwohl schützt Art. 10 GG nach h.M. auch weiterhin gegen staatliche Eingriffe in den durch private Postdienstleiter vermittelten Postverkehr. Der Schutz erstreckt sich dabei sowohl auf den konkreten Inhalt der übermittelten Sendung als auch dem Übermittlungsvorgang. Von dem Schutz werden sogar die Informationen erfasst, die im Zusammenhang mit dem Übermittlungsvorgang stehen, d.h. es darf grundsätzlich nicht offenbart werden, wer mit wem zu welcher Zeit und in welcher Form postalisch kommuniziert hat.