Update Q1/2025 1. Examen Karteikarten
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Nachbarrecht (§§ 1004, 906 BGB), 4 - Januar 2025

Prüfung des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnisses (§ 242 BGB)

  • 1) Kein ausreichender Schutz durch die §§ 906 ff. BGB
    • Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn ergeben sich in erster Linie aus gesetzlichen Bestimmungen des Nachbarrechts.
    • (+) Vorschriften als spezialgesetzliche Ausgestaltung des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses.
  • 2) Gerechter Ausgleich der widerstreitenden Interessen zwingend geboten
    • Ausnahmecharakter des nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis, daher nur in Ausnahmefällen geboten.
    • (-) Grundstück in Kenntnis der Immissionsquelle erworben.
    • (-) Nachbarrechtliche Vorschriften würden in ihr Gegenteil verkehrt, z.B. Begründung von Wegerechten über § 917 BGB hinaus.
  • 3) Nachbarschaft zwischen den Beteiligten
    • (+) Benachbarte Grundstückseigentümer.
    • (+) Mieter desselben Gebäudes.
  • 4) Rechtsfolge
    • Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig.
    • (+) An sich bestehender Abwehranspruch ist unzulässig, z.B. Betreten des Grundstücks durch ein/zwei Katzen ist hinzunehmen, obwohl als Grobimmission eigentlich nicht von § 906 I BGB erfasst.
    • Beachte: Schranke der Rechtsausübung, aber keine selbständigen schuldrechtlichen Ansprüche, da nach hM kein Schuldverhältnis i.S.d. § 280 I BGB (siehe eigene KK).