RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Um welchen Vertragstyp handelt es sich bei einem tierärztlichen Behandlungsvertrag?

Da kein bestimmter Erfolg geschuldet ist, sondern das Tätigwerden nach der tierärztlichen Kunst, handelt es sich dabei um einen Dienstvertrag, § 611 BGB. Der in § 630a BGB geregelte Behandlungsvertrag bezieht sich nur auf die Behandlung von Menschen. (RÜ 5/2025, S. 241)