RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 2. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Gibt es eine „parlamentslose“ Zeit nach Durchführung der Bundestagswahl?

Nein! Nach Art. 39 Abs. 1 S. 2 GG endet die Wahlperiode erst mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages. Es gibt also keine „parlamentslose“ Zeit, sondern einen nahtlosen Übergang am Tag der Konstituierung des neuen Bundestages, die nach Art. 39 Abs. 2 GG spätestens am dreißigsten Tag nach der Wahl erfolgen muss. Dies gilt seit der Verfassungsänderung von 1976 auch bei vorzeitiger Auflösung des Bundestages (Art. 39 Abs. 1 S. 4 GG) und nicht – wie zuvor – mit dem Wirksamwerden der Auflösungsanordnung des Bundespräsidenten (Art. 68 Abs. 1 GG). (RÜ 05/2025, S. 278)