RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 3. Quartal Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 0.99 EUR





Zivilrecht

Welche Auslegungsmethoden gibt es bei letztwilligen Verfügungen?

Auslegungsmethoden sind – wie sonst auch – die erläuternde und die ergänzende Auslegung: Die erläuternde Auslegung knüpft an den Wortlaut der Erklärung an und ermittelt sodann, was der Erblasser damit in Wirklichkeit zum Ausdruck bringen wollte. Die ergänzende Auslegung greift ein, wenn die Verfügung des Erblassers eine Lücke aufweist, und versucht, den hypothetischen Erblasserwillen zu ermitteln, also was der Erblasser wohl angeordnet hätte, wenn er bei Testamentserrichtung das Problem bedacht hätte. (RÜ 8/2025, S. 433)