RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Worauf bezieht sich das Erfordernis einer starken Kundenauthentifizierung (z.B. TAN) beim Online-Banking, deren Fehlen zu einem Haftungsausschluss nach § 675v Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB führt?

Das Erfordernis einer starken Kundenauthentifizierung in § 675v Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB bezieht sich nur auf den Zahlungsvorgang (Überweisung), nicht auf die Anmeldung im Online-Banking. D.h.: Ist der Schaden durch eine Überweisung an einen Unbefugten eingetreten und hat der Zahlungsdienstleister für das Auslösen dieser Überweisung eine starke Kundenauthentifizierung (z.B. TAN) verlangt, ist sein Schadensersatzanspruch aus § 675v Abs. 3 BGB gegen den Zahler nicht gemäß § 675v Abs. 4 S. 1 Nr. 1 BGB ausgeschlossen, und zwar unabhängig davon, ob der Zahlungsdienstleister für die Anmeldung im Online-Banking ebenfalls eine starke Kundenauthentifizierung verlangt hat. (RÜ 12/2025, S. 678)