RÜ Check Wiederholungsfragen 2025 4. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Schließt beim Online-Banking Unerfahrenheit mit einem bislang nicht benutzten manuellen chipTAN-Verfahren grobe Fahrlässigkeit i.S.d. § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB aus?

Unerfahrenheit mit einem bislang nicht benutzten manuellen chipTAN-Verfahren schließt grobe Fahrlässigkeit nicht zwingend aus, vor allem dann nicht, wenn sich dem Zahlungsdienstnutzer im Online-Banking aufgrund anderer Umstände aufdrängen musste, dass er den TAN-Generator in diesem erstmals benutzten Verfahren wie bisher zur Erzeugung einer TAN für die Bestätigung eines konkreten Zahlungsvorgangs benutzte und diese TAN sodann an unbefugte Dritte weitergab. (RÜ 12/2025, S. 677 f.)