RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Aus welcher Norm ergeben sich die Voraussetzungen für die Duldung eines Überbaus?

Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden. (RÜ 2/2026, S. 74)