RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wann geht eine Willenserklärung unter Abwesenden zu?

Nach der st.Rspr. des BAG und des BGH geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden i.S.v. § 130 Abs. 1 S. 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten.     
(RÜ 2/2026, S. 80)