RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 1. Quartal Karteikarten
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Öffentliches Recht

Worauf gründet die sog. „Polizeifestigkeit der Versammlung“?

Der Vorrang des VersammlG wird unterschiedlich begründet. Teilweise wird angeführt, dass das VersammlG als spezielleres Gesetz das allgemeinere PolG verdränge, indem es versammlungsspezifische Gefahren abschließend regele. Nach a.A. beruht die Sperrwirkung des VersammlG in erster Linie auf der Schutzwirkung von Art. 8 GG für Versammlungen. Beides setzt voraus, dass eine schutzwürdige Versammlung vorliegt. (RÜ 2/2026, S. 106)