RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 1. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was versteht man unter dem Begriff der Vorteilsausgleichung?

Nach den auf Treu und Glauben gemäß § 242 BGB beruhenden Grundsätzen der Vorteilsausgleichung soll ein gerechter Ausgleich zwischen den bei einem Schadensfall widerstreitenden Interessen herbeigeführt werden. Der Geschädigte darf im Hinblick auf das schadensersatzrechtliche Bereicherungsverbot nicht besser stehen, als er ohne das schädigende Ereignis stünde.     
(RÜ 3/2026, S. 127)