RÜ Check Wiederholungsfragen 2026 2. Quartal Karteikarten
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Strafrecht

Welche Voraussetzungen hat § 315b Abs. 1 StGB?

Die Strafvorschrift des § 315b Abs. 1 StGB setzt voraus, dass die Tathandlung eine abstrakte Gefahr für die Sicherheit des Straßenverkehrs bewirkt, die sich zu einer konkreten Gefahr für eines der genannten Schutzobjekte verdichtet. Demgemäß ist der Tatbestand nur erfüllt, wenn die konkrete Gefahr auf einen infolge der Einwirkung des Täters regelwidrig ablaufenden Verkehrsvorgang zurückzuführen ist. (RÜ 5/2026, S. 264)