RÜ Check Wiederholungsfragen 2012 Karteikarten
« zurück
Probelernen  
Preis inkl. MwSt.: 2.99 EUR





Zivilrecht 1/2012

Was versteht man unter dem normativen Schadensbegriff?

Der normative Schadensbegriff beurteilt anhand einer wertenden (normativen) Betrachtung, welche Vorteile im Einzelfall nicht anzurechnen sind, weil dies zu einem unbilligen Ergebnis – nämlich zu einer ungerechtfertigten Besserstellung des Schädigers – führen würde.

(RÜ 1/2012, S. 3)