BilStRn

Erhaltungsaufwendungen, R 21.1 EStR
  • Definition
  • Ausnahme

Erhaltungsaufwand
  • Aufwand für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen (R 21.1 Abs. 1 EStR)
  • Erhaltungsaufwendungen liegen vor wenn keine Anschaffung- oder Herstellungskosten vorliegen.
    • Herstellungskosten, R 21.1 Abs. 2 EStR, Beck-Erlasse 21/8 Rn. 17ff.
      • Herstellungskosten, Rn. 17-24
      • Aufw. für über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserungen (Standardsprung), Rn. 25-32
      • Standardsprung siehe Analge 24 BewG
      • Ursprüngliche Zustand ist Zustand im Zeitpunkt des Erwerbes oder bei unentgeltlichem Erwerbe der Zustand bei erwerbenden Rechtsvorgänger, Rn 25, 26; 11-13
  • Es ist auf den Gebäudeteil abzustellen
 
Ausnahme von § 11 Abs. 2 EStG für im Privatvermögen gehalten, überwiegend zu Wohnzwecken dienende Gebäude gem. § 82b EStDV.
Größere Aufwendungen können über einen Zeitraum von 2-5 Jahren gleichmäßig verteilt werden.

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