BilStRn

Gebäude / Bauten
auf fremden Grundstücken
H 4.7 "Eigenaufwand für ein fremdes Wirtschaftsgut" 1. Spiegelstrich EStR, Beck § 1 4/5
  • Zivielrechtlich
  • Handels- und Steuerrecht
  • Nachbarthemen
 

Gebäude auf fremden Grund und Boden
Zivielrechtlich
  • zivielrechtlich gehört das Gebäude zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks (§ 94 Abs. 1 BGB)
  • gem. § 946 BGB werden bewegliche Sachen die mit dem Grundstück verbunden werden zu wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks und das Eigentum an diesen erstreckt auch auf diese.
  • Gebäude ist nur Scheinbestandteil i.S. des § 95 BGB, wenn ein Abbruchverplichtung besteht
  • Erstattung des Zeitwerts etwaiger Bauwerke bei Beendigung der Nutzung (§§ 951, 812 BGB)
 
Handels- und Steuerrecht
  • Bei Gewerbetreibenden zu bilanzieren, wenn dieser wirtschaftlich Eigentümer des Bauwerks ist.
    • HGB § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB
    • StR § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
 
Nachbarthemen
  • Erstattung des Zeitwerts etwaiger Bauwerke bei Beendigung der Nutzung (§§ 951, 812 BGB)
  • Abbruchverpflichtung, Ansammlung linear R 6.10 Abs. 2 EStR, Beck-Erlasse 6/19 Rz. 29 ff.

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