BilStRn

Eigenkapital - EK
Bilanzgewinn - Bilanzverlust
§ 268 Abs. 1 HGB, § 270 HGB
§ 152 Abs. 2, 3 AktG

+/- Jahresüberschuss/-fehlbetrag
+/- Gewinnvortrag/-verlustvortrag aus dem Vorjahr, § 268 (1) S. 2 HS2
+    Entnahmen aus der Gewinnrücklage
+    Entnahmen aus der Kapitalrücklage
-     Einstellung in die Gewinnrücklage
=    Bilanzgewinn/-verlußt
 
Bilanzaufstellung unter:
  • teilweise verwendung des Jahresüberschusses, es verbleibt ein Bilanzgewinn/-verlust in der Bilanz
  • vollständiger verwendung des Jahresergebnisses, diese wird insgesamt vertielt (einstellung GewRL, Ausschüttung)

Diskussion