BilStRn

Forderungsverzicht durch Gesellschafter
Forderungsverzicht

Forderungsverzicht durch Gesellschafter
Bilanziel:
  • in Höhe des Werthaltigen Teils stellt eine Einlage dar, § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG
  • erhöht Anschaffungskosten der Beteiligung
  • nicht mehr Werthaltige Teil des Darlehns ist Aufwand beim Darlehnsgeber
    • Auserhalb der Bilanz wieder hinzuzurechnen, § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG
    • Gegenbeweis gem. S 6 möglich

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