BilStRn

verlustfreie Bewertung - unfertige Bauten
  • Verlustfreie Bewertung
  • Handelsrecht
  • Steuerrecht, H 6.7 EStR "Halbfertige Bauten"

Verlustfreie Bewertung
  Voraussichtlich erzielbarer netto-Veräußerungserlös
- noch anfallende Selbstkosten
= beizulegender Wert
- durchschnittlicher Gewnn (z.B. urspr. Gewinnaufschlag)
= Teilwert
 
Handelsrecht
  • unfertiger Bau gem. § 253 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 HGB mit dem beizulegenden Wert zu bewerten.
  • Nach Abschreibung droht aus dem schwebenden Geschäft kein Verlust mehr, es kann keine Rückstellung für drohende Verluste gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet werden
 
Steuerbilanz, H 6.7 EStR "Halbfertige Bauten"
  • Bewertung zwischen bisher angefallenen HK als Bewertungsobergrenze und dem dauernd wertgeminderten Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 HS 2 EStG
  • Wird eine andere Bewertung als nach Handelsrecht wahrgenommen, ist das WG in das Verzeichnis gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG aufzunehmen

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