RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 2. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Unter welchen Voraussetzungen ist der Verweis auf eine Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt trotz technischer Gleichwertigkeit unzumutbar?

Trotz technischer Gleichwertigkeit muss sich der Geschädigte nicht auf die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen lassen,

bei einem Kfz bis zum Alter von 3 Jahren, da ihm bei einer späteren Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten etc. diese Reparaturart Schwierigkeiten bereiten könnte,
 
bei älteren Kfz, wenn der Geschädigte nachweist, dass er ein berechtigtes Interesse an der Reparatur in einer Fachwerkstatt hat – z.B., weil er sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen; dabei müssen sowohl Reparaturen als auch Inspektionen bei der markengebundenen Fachwerkstatt erfolgen,
 
wenn die Reparatur in der freien Fachwerkstatt nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen.
(RÜ 5/2017, S. 293 f.)