RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 3. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Was setzt die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht voraus?

Die Verkehrssicherungspflicht ist verletzt, wenn die erforderlichen und zumutbaren Absicherungsmaßnahmen unterlassen worden sind. Welche Maßnahmen erforderlich und zumutbar sind, bestimmt sich danach, welche Rücksichtnahme vom Verkehr gefordert und zumutbarerweise erwartet werden kann. Abzustellen ist darauf, was ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um andere vor Schäden zu bewahren. Dabei hat sich die Verkehrspflicht grundsätzlich an den schutzbedürftigen Personen auszurichten; ein absoluter Schutz ist jedoch nicht geboten. (RÜ 9/2017, S. 563)