RÜ Check Wiederholungsfragen 2017 3. Quartal Karteikarten
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Zivilrecht

Wann tritt beim Kauf einer Eigentumswohnung der Gefahrübergang ein?

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, tritt der Gefahrübergang auch beim Kauf einer Immobilie erst mit deren Übergabe gemäß § 446 S. 1 BGB ein, worunter Verschaffung unmittelbaren Besitzes i.S.v. § 854 BGB zu verstehen ist. (RÜ 9/2017, S. 557)