RÜ Check Wiederholungsfragen 2014 Karteikarten
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1/2014, Strafrecht

Was sind die Voraussetzungen einer Schlägerei i.S.v. § 231 StGB?

Eine Schlägerei i.S.v. § 231 StGB ist der Streit von mindestens drei Personen mit gegenseitigen Körperverletzungen. Hierzu genügt es, dass im Rahmen eines einheitlichen Gesamtgeschehens nacheinander jeweils zwei Personen gleichzeitig wechselseitige Tätlichkeiten verüben, wenn zwischen diesen Vorgängen ein so enger innerer Zusammenhang besteht, dass eine Aufspaltung in einzelne „Zweikämpfe“ nicht in Betracht kommt. Eine tätliche Auseinandersetzung zwischen mehr als zwei Personen verliert jedoch ihren Charakter als Schlägerei, wenn sich vor der Vornahme der zur schweren Folge i.S.v. § 231 StGB führenden Handlung so viele Beteiligte entfernen, dass nur noch zwei Personen verbleiben, die gegeneinander tätlich sind. (RÜ 3/2014, S. 168)