RÜ Check Wiederholungsfragen 2016 Karteikarten
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2/2016, Zivilrecht

Was bedeutet das Merkmal „durch ein Tier“ in § 833 S. 1 BGB?

Das Verhalten des Tieres muss zum einen äquivalent kausal für die Rechts-(gut)verletzung geworden sein und zum anderen muss sich die typische Tiergefahr realisiert haben. Die spezifische Tiergefahr realisiert sich in dem der Natur des Tieres entsprechenden unberechenbaren und (instinktgemäßen) selbstständigen Verhalten des Tieres und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung von Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter. (RÜ 4/2016, S. 217)