Neues Wissen ab dem 16.01.18

Öffentliche Lasten (Anlieger- und Erschließungsbeiträge) und Steuern (Grunderwerbssteuer) als rechtlich nachteilhaft iSd § 107 BGB bei Übereignung?

die in den öffentlichen Lasten keinen rechtlichen Nachteil sieht. Öffentliche Lasten sind nicht Inhalt des rechtsgeschäftlichen Erwerbsaktes. Zudem können die Lasten aus dem Grundstück und dessen laufenden Erträgen aufgebracht werden.

Diskussion