Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Sinn und Zweck der Verjährung im Strafrecht

1. Schlussstrich, der mit dem Eintritt der Verjährung unter den Fall gezogen wird, enthält gewissermaßen die Fiktion einer Aussöhnung des Täters mit der Gesellschaft, die ihm von nun an seine Verfehlung nicht mehr vorhalten wird.
 
2.Entlastung der Justiz
3. Daneben hat die drohende Verjährung eine Disziplinierungsfunktion gegenüber den Organen der Strafrechtspflege.

Diskussion