Neues Wissen ab dem 16.01.18

Strafrecht

Wie verjährt eine Beihilfe zum Mord?

Nach § 78 II StGB verjährt diese nicht.
 
Dieser gilt nämlich nicht nur für Mord als solchen, sondern auch für den Versuch, die Anstiftung, die Beihilfe sowie die Fälle des § 30, wenn die Bezugstat ein Mord is.

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