Neues Wissen ab dem 16.01.18

Öffentliches Recht

Darf das Betreten einer Wohnung gem. § 41 I 1 Nr.2 PolG NW zur Sicherstellung jedweder Sachen erfolgen?

-> muss Bedeutung des Wohnungsgrundrechts mit einfließen gem. Art. 13 GG
-> kann nicht die Sicherstellung jedweder Sache als Anlass genommen werden
-> gerade vor dem hintergrund des Art. 13 VII GG bedarf es für die Beschränkung einer dringenden Gefahr
-> bedarf also der Sicherstellung einer Sache wegen Gefahren für hochrangige Rechtsgüter

Diskussion