RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

01/18, Öffentliches Recht

Wann ist ein Austausch der Ermächtigungsgrundlage im gerichtlichen Verfahren zulässig?

In der Regel ist ein Austausch der Ermächtigungsgrundlage im gerichtlichen Verfahren zulässig, da sich die Frage, ob der angefochtene Verwaltungsakt rechtmäßig ist, grds. allein danach richtet, ob der Verwaltungsakt nach der objektiven Sach- und Rechtslage hätte erlassen werden dürfen. Etwas anderes gilt nur, wenn die anderweitige rechtliche Begründung zu einer Wesensänderung des angefochtenen Verwaltungsakts führt, z.B. weil auf Tatbestandsebene ganz andere Voraussetzungen bestehen oder gänzlich andere Ermessenserwägungen anzustellen sind.

(RÜ 1/2018, S. 50)

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