Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Erblasser E stirbt unverheiratet und hinterlässt einen Sohn S sowie eine Freundin F, zu deren Gunsten ein Testament gefunden wird. F verkauft und übereignet daraufhin den großen Holztisch des E aus dessen Wohnung, der nicht in ihre Wohnung passt, an Z.
 
Es stellt sich heraus, dass F das Testament nicht gefälscht hat und dass der Nachlass leicht überschuldet ist. Während F die Erbschaft deshalb nach dem Verkauf des Tisches wirksam ausschlägt, möchte S die Ehre des Vaters retten und das Erbe ordnungsgemäß abwickeln. S verlangt nun Herausgabe des Tisches von Z. Zu Recht?
Anspruch gem. § 985 BGB?

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