Neues Wissen ab dem 16.01.18

Zivilrecht

Nach welcher Norm erledigt sich ein VA?

Nach § 43 II VwVfG bleibt ein Verwaltungsakt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist.

Diskussion