RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Wie kommt eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB zwischen Verkäufer und Käufer zustande?

Für den Abschluss einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf es zweier aufeinander bezogener korrespondierender Willenserklärungen nach §§ 145 ff. BGB (Angebot und Annahme). Eine solche Vereinbarung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Allerdings sind an das Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung strenge Anforderungen zu stellen. Unter der Geltung des neuen Schuldrechts kommt sie nur noch in eindeutigen Fällen in Betracht. (RÜ 2/2018, S. 76)

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