RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Was ist der Zweck des§ 548 Abs. S. 1 BGB?

Die Vorschrift des § 548 Abs. 1 S. 1 BGB verfolgt den Zweck, im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zeitnah eine möglichst rasche Klärung eventuell bestehender Schadensersatzansprüche des Vermieters zu erreichen. (RÜ 2/2018, S. 81)

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