RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Wann besteht eine Verkehrssicherungspflicht und wann ist sie verletzt?

Eine Verkehrssicherungspflicht besteht für jeden, der in seinem Bereich eine Gefahrenquelle eröffnet oder andauern lässt. Die Verkehrssicherungspflicht ist verletzt, wenn der Pflichtige nicht diejenigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm denn Umständen nach zuzumuten sind. (RÜ 2/2018, S. 91)

Diskussion