RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Wem gegenüber bestehen Verkehrssicherungspflichten?

Verkehrssicherungspflichten bestehen grundsätzlich nur gegenüber Personen, die befugtermaßen mit der Gefahrenquelle in Berührung kommen. Ausnahmsweise besteht eine Verkehrssicherungspflicht auch gegenüber Unbefugten, wenn diese nicht in der Lage sind, die Gefahrenlage zu erkennen, z.B. Kinder. (RÜ 2/2018, S. 91)

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