RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

02/18, Zivilrecht

Muss der Eigentümer eines baumbestandenen Grundstücks auch Kontrollmaßnahmen im Hinblick auf eine mögliche Verwurzelung des Abwasserkanals durchführen?

Ob ein Grundstückseigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht für einen auf seinem Grundstück stehenden Baum geeignete und zumutbare Kontroll- und überprüfungsma.nahmen auch in Bezug auf die mögliche Verwurzelung eines Abwasserkanals durchführen muss, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Dabei sind zunächst die räumliche Nähe des Baums und seiner wurzeln zu der Abwasseranlage sowie Art beziehungsweise Gattung, Alter und Wurzelsystem des Baums zu berücksichtigen. Ohne sich hiernach ergebende Hinweise auf eine Verwurzelung der Kanalisation ist der Eigentümer eines Baumgrundstücks im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nicht gehalten, den Abwasserkanal, zu dem er zumeist gar keinen Zugang hat, selbst zu überprüfen oder den Kanalbetreiber zu einer Überprüfung aufzufordern. Etwas anderes kann allerdings u.a. dann gelten, wenn der Abwasserkanal in seinem Grundstück verläuft und er auf dessen Zustand in diesem Bereich einwirken kann. (RÜ 2/2018, S. 91)

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