RÜ Check Wiederholungsfragen 2018

Ist ein Rücktritt unfreiwillig, wenn der Anstoß zur Tataufgabe von außen kommt?

Die Tatsache, dass der Anstoß zum Umdenken von außen kommt, stellt für sich genommen die Autonomie der Entscheidung des Täters nicht infrage. Erst wenn durch von außen kommende Ereignisse aus Sicht des Täters ein Hindernis geschaffen worden ist das einer Tatvollendung zwingend entgegensteht ist er nicht mehr Herr seiner Entschlüsse und eine daraufhin erfolgte Abstandnahme von der weiteren Tatausführung unfreiwillig. Dies kann u.a. dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde. (RÜ 2/2018, S. 98)

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