Zusammenstellung wichtiger Karten 3

I. Einsätze der Bundeswehr
II. Einsatz im Inland
2. Art.35 II, III GG
  • (P) Wann ist ein besonders schwerer Unglücksfall gegeben?
 
(JI S.122ff.)

Falls es um den Einsatz spezifisch militärischer Waffen geht
Erforderlich sind Ereignisse von katatstrophalem Ausmaß, sodass die Gefahr derjenigen für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder Landes nach Art.87a IV 1 GG vergleichbar ist.
 
Falls es nicht um den Einsatz spezifisch militärischer Waffen geht
  • Großschadenereignis, das auf menschlichem Fehlverhalten oder technischem Versagen beruht, unabhängig davon ob das Ereignis vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.
  • Unglückfalls muss bereits vorliegen.
    • Schäden müssen noch nicht eingetreten sein, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Kürze zu erwarten sein.
 
Beachte
Einsatz der Streitkräfte kann zur Bekämpfung der Katastrophe als auch zur Folgenbeseitigung eingesetzt werden.

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