Zusammenstellung wichtiger Karten 3

I. Einsätze der Bundeswehr
II. Einsatz im Inland
3. Art.87a III, IV 1 GG: Äußerer und innerer Notstand
  • Fallen hierunter auch eskalierende Demonstrationen?
     
    (JI S.122ff.)

Nein.
  • Keine Gefahr für den Bestand des Bundes oder eines Landes
  • Demonstranten können nicht als organisierte und militärisch bewaffnete Aufständische qualifiziert werden.

Diskussion