Zusammenstellung wichtiger Karten 3

I. Einsätze der Bundeswehr
II. Einsatz im Inland
4. Wehrverfassungsrechtlicher Parlamentsvorbehalt
  • Findet dieser bei Einsätzen der Bundeswehr im Inland Anwendung?
  • (P) Ist die Zustimmung des BTags zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Inland erforderlich?
 
(JI S.122ff.)

Anwendung
Nein, Art.87a, 35 GG sind lex specialis
 
(P) Ist die Zustimmung des BTags zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Inland erforderlich?
Pro Kontra (folgen)
  • erst recht-Schluss
Parlamentsvorbehalt gilt beim bewaffneten Einsatz der Streitkräfte im Ausland.
Dann gilt er erst recht auch für bewaffnete Einsätze im Inland.
  • Abschließende Regelung der MitwirkungsR des BTags bei Inlandseinsätzen in Art.87a III, IV 2 GG (für Art.87a III folgt das Mitwirkungsrecht dierekt aus Art.80a I 1, Art.115a I GG).
Selbst wenn ein Spannungsfall vorliegt, muss dies nur vom BTag bestätigt werden, hinsichtlich des konkreten Einsatzes besteht kein Zustimmungsvorbehalt
 

Diskussion