Zusammenstellung wichtiger Karten 3

I. Einsätze der Bundeswehr
II. Einsatz im Inland
2. Art.35 II, III GG
  • (P) Kann Art.35 II 2, III 1 GG einen Einsatz mit Kriegswaffen rechtertigen?
 
(JI S.122ff.)

Grundsatz: (+)
 
Einschränkung: Kein Unterlaufen der strengen Anforderungen von Art.87a IV 1 GG.
Beim Einsatz speziell militärischer Waffen sind an das Merkmal "besonders schwerer Unglücksfall" strenge Anforderungen zu stellen.
Erforderlich: Ereignisse von katatstrophalem Ausmaß, sodass die Gefahr derjenigen für den Bestand
                       oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder Landes nach Art.87a IV
                       1 GG vergleichbar ist.

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